E-Mail-Archivierung: Die letzte Hintertüre schließt sich
Die E-Mail-Archivierung ist bereits heute eine gesetzlich manifestierte Pflicht. Ab dem 1. Januar 2017 wird es jedoch Ernst: Mit Beginn des kommenden Jahres tritt nochmals eine weitreichende Änderung in diesem Bereich ein.
Aber wie so oft gilt bei diesen, gesetzlich getriebenen, Themen: Geahnt und „eigentlich“ auch gewusst haben es viele, konsequent umgesetzt haben es aber nur wenige. Im Artikel E-Mail-Archivierung: Rechtliche Notwendigkeit und wirtschaftlicher Nutzen haben wir vor einiger Zeit schon einmal den „echten“ Nutzen von E-Mail-Archivierung beleuchtet.
Ausgangspunkt sind die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). (mehr …)